Antrag / Anfrage / Rede
Antrag: Bezirk Oberbayern erklärt Gentechnikfreie Zone
Antrag an den Bezirkstag von Oberbayern vom 7. Juli 2024
Antrag an den Bezirkstag von Oberbayern
Sehr geehrter Herr Bezirkstagspräsident Schwarzenberger
bitte leiten Sie den folgenden Antrag an das zuständige Gremium des Bezirkstags zur Beratung und Entscheidung weiter.
Antrag: Bezirk Oberbayern erklärt Gentechnikfreie Zone
Der Bezirkstag von Oberbayern möge beschließen:
1. Der Bezirk Oberbayern wird auf seinen eigenen landwirtschaftlichen Gutsflächen und in seinen landwirtschaftlichen Bildungseinrichtungen keine genveränderten Pflanzen zur Aussaat bringen und erklärt diese Einrichtungen zur gentechnikfreien Zone. Dies gilt auch für die sogenannte Neue Gentechnik (z. B. CRISPR/Cas).
2. Der Bezirk Oberbayern sieht die Gefahr, dass die Aussaat genveränderter Pflanzen durch andere Grundstückseigentümer auch auf die landwirtschaftlichen Flächen des Bezirks übergreift und diese auch dann beeinträchtigen kann, wenn der Bezirk sich gemäß Punkt 1 dieses Antrages verhält.
3. Aus diesem Grund appelliert der Bezirk an die Bayerische Staatsregierung, alle Möglichkeiten zu nutzen, um das Bayerische Naturschutzgesetz, insbesondere Art. 11 b zu verteidigen. Zu diesem Zweck wird die Staatsregierung gebeten, die bayerischen Europaabgeordneten darauf hinzuweisen, dass die Einführung der Neuen Gentechnik mit dem Art 11 b des Bayerischen Naturschutzgesetzes unvereinbar wäre.
4.
Der Bezirk Oberbayern sieht durch eine eventuelle Zulassung der sogenannten Neuen Gentechnik die Existenz der landwirtschaftlichen Öko-Betriebe in Oberbayern in Gefahr. Öko-Betriebe arbeiten nach ihrem Selbstverständnis konsequent gentechnikfrei. Die Gefahr einer Kontamination durch gentechnisch veränderte Pflanzen wäre jedoch hoch. Es muss sichergestellt sein, dass die ökologisch wirtschaftenden Landwirtinnen und Landwirte nicht auf Analyse-Kosten „sitzen bleiben“.
Begründung:
Das Europaparlament hat im Februar mehrheitlich für die Einführung der sogenannten Neuen Gentechnik gestimmt. Die EU-Abgeordneten aus dem Freistaat, die sich dem Vorschlag angeschlossen haben, wissen natürlich, dass Ihr Abstimmungsverhalten mit dem Bayerischen Naturschutzgesetz unvereinbar ist. Denn dort steht seit dem erfolgreichen Artenvielfalt-Volksbegehren „Rettet die Bienen“ wörtlich: ‚Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist in Bayern verboten‘.
Es ist nur folgerichtig, wenn der Bezirk sich auch jetzt klar positioniert und öffentlich erklärt, dass die Zulassung genveränderter Organismen den Bestrebungen des Bezirks zuwiderläuft.
Die Risiken der Agrar-Gentechnik sind unüberschaubar. Einmal in die Natur entlassen sind die Folgen nicht mehr rückholbar. Die meisten Menschen in Oberbayern wollen jedoch keine Gentechnik auf dem Teller und stehen folglich zu ihrem Naturschutzgesetz. Dies hat das erfolgreiche Artenvielfalt-Volksbegehren eindrucksvoll gezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Huber, Bezirksrat
Sprecher der Ausschussgemeinschaft ÖDP,BP,dB
Der Antrag zum Download in pdf Format